Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert das Vorgehen der UKSH-Akademie, wonach die betriebliche Mitbestimmung für die circa 400 Auszubildenden der Krankenpflege oder Hebammen abgeschafft worden sei.
Nach Betriebsverfassungsgesetz haben Auszubildende das Recht, eine Jugend- und Auszubildenden-Vertretung zu wählen.
Diese ist eine eigenständige Form der betrieblichen Mitbestimmung und soll Angelegenheiten der Auszubildenden regeln, wie zum Beispiel Ausbildungsqualität, Inhalte, Einhaltung der Ausbildungsverträge und der geltenden Tarifverträge. Seit gut zwei Jahren existiert nach Angaben von Ver.di an der UKSH-Akademie, einer der größten Ausbildungseinrichtung in Schleswig-Holstein, keine Jugend- und Auszubildenden-Vertretung mehr, weil der Arbeitgeber das juristisch untersagt habe.
Ausbildung wurde vom UKSH in die UKSH-Akademie ausgegliedert und formal hat das UKSH keine Auszubildenden mehr. In der UKSH-Akademie findet aber nur der theoretische Teil der Ausbildung statt, der praktische Teil weiterhin am UKSH. „Das Betriebsverfassungsgesetz sieht vor, dass die betriebliche Mitbestimmung für Auszubildende nur in dem Betrieb installiert werden kann, wo die praktische Ausbildung stattfindet und die Ausbildungsverträge vereinbart werden“, so Ver.di. „Demnach hat das UKSH mit der Ausgliederung der UKSH-Akademie auch die Mitbestimmung ausgegliedert.“
Für solche Fälle, sehe das Betriebsverfassungsgesetz vor, dass Mitbestimmungsstrukturen per Tarifvertrag geregelt werden. Das UKSH verweigere aber seit gut zwei Jahren die Aufnahme von Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft ver.di. Auch das zuständige Sozialministerium sieht offenbar keinen Handlungsbedarf, denn ver.di trifft dort bislang auf taube Ohren.
„Die betriebliche Mitbestimmung und die Betriebsverfassung sind die Herzstücke der innerbetrieblichen Demokratie in der Arbeitswelt. Wenn an einem der größten Ausbildungsbetriebe in Schleswig-Holstein die Betriebsverfassung ausgehöhlt wird, dann ist das keine Kleinigkeit. Jahrelang zahlte man an der UKSH-Akademie sittenwidrige Ausbildungsvergütungen, nun wird die Mitbestimmung für Auszubildende abgeschafft. Das ist Ausdruck einer schlechten Unternehmenskultur und ein Eingriff in die Betriebsverfassung. Dass die UKSH-Akademie und der UKSH-Vorstand nicht bereit sind, die Mitbestimmungsangelegenheiten per Tarifvertrag zu klären, wie bundesweit üblich, zeigt welche unglaubliche Ignoranz gegenüber den Gremien der Betriebsverfassung in dem Unternehmen besteht und wie äußerst gering die Wertschätzung gegenüber den eigenen Auszubildenden ist“, sagte Steffen Kühhirt, zuständig bei ver.di Nord für Gesundheit und Soziales.
„Es ist nachweisbar, dort wo Jugend- und Auszubildenden-Vertretungen agieren können, ist auch die Ausbildungsqualität hoch und ebenso die Zufriedenheit der Auszubildenden. Vielleicht auch ein Grund, warum die Ausbildungsqualität am UKSH tendenziell sinkt und gleichzeitig die Durchfall-Quote bei den Abschlüssen enorm angestiegen ist. Andere Unternehmen agieren da deutlich klüger. Auszubildende sind nicht nur die zukünftigen Fachkräfte, sondern halten mit ihrer Arbeit schon jetzt den Krankenhausbetrieb mit am Laufen“, so Kühhirt weiter.
Ausbildung wurde vom UKSH in die UKSH-Akademie ausgegliedert und formal hat das UKSH keine Auszubildenden mehr.
Klassische neoliberale Politik. Das „Ausgliedern“ ändert nichts an der realen Beschäftigung, aber es ermöglicht die Bedingungen zu verschlechtern und die Rechte zu beschneiden oder zu nehmen, wie das Recht eine eigene Vertretung zu wählen.
Die Folgen sind spürbar:
… warum die Ausbildungsqualität am UKSH tendenziell sinkt und gleichzeitig die Durchfall-Quote bei den Abschlüssen enorm angestiegen ist.